
Lockerungen im Schulbetrieb ab Mittwoch, 03. Juni
Liebe Eltern, geschätzte Erziehungsberechtigte!
Ab Mittwoch, 3. Juni 2020 fällt laut Aussendung des Bildungsministeriums die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude und am Schulgelände. In öffentlichen Verkehrsmitteln (Schulbus) muss dieser allerdings weiterhin verwendet werden.
Das Singen im Gegenstand Musikerziehung wird ab Mittwoch ebenfalls wieder erlaubt sein.
Auch Bewegungs- und Sportangebote können – in beschränkten Maßen – wieder angeboten werden. Darüber werden wir Sie gesondert informieren.
Die übrigen Maßnahmen, die eine Ansteckung und eine Weiterverbreitung von COVID-19 verhindern sollen (Unterricht in Gruppen, Abstand halten, Handdesinfektion...), bleiben weiterhin aufrecht.
Das Bildungsministerium hat dazu auch ein Video veröffentlicht.
Beste Grüße
Reinhard Strobl
BMBWF